Tagesarchiv: 4. September 2010

Lieber auf Nummer sicher laden


Darf man sein privat genutztes Elektrofahrzeug im Büro aufladen? Ein Arbeitgeber sah das im Mai 2009 nicht so und kündigte einem IT-Fachmann nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos, weil er seinen privaten Elektroroller am Arbeitsplatz aufgeladen hatte. Dabei entstanden dem Unternehmen Stromkosten in Höhe von, man höre und staune, 1,8 Cent.

Zwar hat das Landesarbeitsgericht Hamm inzwischen entschieden, dass die Kündigung unwirksam ist (Az.: 16 Sa 260/10) und damit ein erstinstanzliches Urteil des Arbeitsgerichts Siegen bestätigt, doch wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sein E-Mobil zu Hause oder an einer der bundesweit 30 ADAC e-mobil Ladestationen aufladen. Insgesamt soll es in diesem Jahr 50 solcher Stromtankstellen geben. Bis Ende 2011 können dort auch Nichtmitglieder kostenlos ihre Elektrofahrzeuge mit Strom versorgen.

Eine Übersicht aller ADAC e-mobil und RWE Ladesäulen finden Sie hier.