
Mitglieder des Bundesrates besprechen sich im sogenannten Preußischen Herrenhaus in Berlin zur Sinnhaftigkeit aktueller Gesetzesvorlagen der Bundesregierung.
Einige Gerüchte machten in letzter Zeit die Runde: Dürfen E-Autos bald auf den Bus- und Taxispuren fahren? Und das auch noch mit gesetzlicher Grundlage? Erhalten so womöglich teure Hybrid-SUV eine „eingebaute Vorfahrt“? Werden bald die Kennzeichen der E-Autos mit einem „E“ versehen? Der Bundesrat nahm nun Stellung zum Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums, in dem all die neuen E-Mobilitäts-Ideen festgehalten sind. Das Ergebnis: Der Gesetzestext sollte dringend überarbeitet werden. Weiterlesen