Bundesrat empfiehlt Reform der E-Mobilitäts-Gesetzesvorlage


Mitglieder des Bundesrates besprechen sich im so genannten Preußischen Herrenhaus in Berlin zur Sinnhaftigkeit  aktueller Gesetzesvorlagen der Bundesregierung.

Mitglieder des Bundesrates besprechen sich im sogenannten Preußischen Herrenhaus in Berlin zur Sinnhaftigkeit aktueller Gesetzesvorlagen der Bundesregierung.

Einige Gerüchte machten in letzter Zeit die Runde: Dürfen E-Autos bald auf den Bus- und Taxispuren fahren? Und das auch noch mit gesetzlicher Grundlage? Erhalten so womöglich teure Hybrid-SUV eine „eingebaute Vorfahrt“? Werden bald die Kennzeichen der E-Autos mit einem „E“ versehen? Der Bundesrat nahm nun Stellung zum Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums, in dem all die neuen E-Mobilitäts-Ideen festgehalten sind. Das Ergebnis: Der Gesetzestext sollte dringend überarbeitet werden. 

Die Mitglieder des Bundesrates haben die Aufgabe, bundesweite Gesetzesvorlagen zu beraten und durchzuwinken, bevor sie in Kraft treten. Und scheinbar fand das Gremium einige Makel in der aktuellen Version der Gesetzesvorlage aus dem Bundesverkehrsministerium zur E-Mobilität unter der Leitung von Minister Alexander Dobrindt.

Am 7. November beriet sich der Bundesrat zum sogenannten EmoG (Elektromobilitätsgesetz). In einer Stellungnahme machte man deutlich, dass das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen auf Deutschlands Straßen im Jahr 2020 mit dem aktuellen Entwurf des EmoG nicht verfolgt werden könne.

Die allgemeine Kritik: Die EmoG-Vorlage könne nicht dazu beitragen, in der Breite eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu erzeugen. Aus Sicht der Ländervertreter im Bundesrat sei es deutlich sinnvoller, den Personennahverkehr zu elektrifizieren. Vor allem Carsharing-Fahrzeuge sollten privilegiert werden, die wegen ihrer hohen Nutzerfrequenz besonders umweltfreundlich seien.

Die häufigste Kritik: teuer, aufwendig und unnötig

Der Bundesrat machte auch darauf aufmerksam, dass insbesondere gewerbliche Fahrzeugflotten für die erste Phase der Markteinführung von Elektrofahrzeugen von strategischer Bedeutung seien. Er bittet die Bundesregierung daher, einen Fokus auf dieses Segment zu legen und kurzfristig Anreize für diese Zielgruppe zu erarbeiten.

Eine weitere Idee des Bundesverkehrsministeriums in der EmoG-Vorlage: Die vorgesehene Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit einem zusätzlichen „E“ auf den Nummernschildern. Stellungnahme des Bundesrates: Das sei unnötig, aufwendig und viel zu teuer. Eine einfache Markierung mit einer farbigen Plakette hinter der Windschutzscheibe sei ausreichend, deutlich unkomplizierter und günstiger.

Autos mit E-Antrieb die Fahrt auf Bus- und Taxispuren zu ermöglichen, bemängelte der Bundesrat ebenfalls. Auch hierin sieht das Gremium keinen Anreiz dafür, die Nachfrage bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen deutlich zu erhöhen. Nun muss das EmoG überarbeitet werden. Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit den Anregungen des Bundesrates auseinandersetzen.

Die wörtliche Stellungnahme des Bundesrates zum E-Mobilitäts-Gesetz finden Sie hier.

15 Antworten zu “Bundesrat empfiehlt Reform der E-Mobilitäts-Gesetzesvorlage

  1. Was will ich mit einem Elektroauto, wenn ich zuhause (bei vorhandener Starkstromdose) „über den Gehsteig“ nicht laden darf, sondern erst 15-30 Min. zu einer Stromsäule zu fahren, an der ich mind. 1-2 Stunden warten muss, bevor ich dann zum eigentlichen Ziel fahren kann?

  2. Vielleicht sollte man die Abwrackprämie wieder einführen. Aber nur wenn man ein Elektroauto kauft.

  3. Ich ärgere mich seit Monaten über alles, was Herr Dobrindt macht. Die Maut ist ein einziges Chaos, das vsl. keinen Gewinn abwerfen wird. Und Busspuren freigeben für E-Autos – na klar!!!! DESWEGEN hat bisher niemand E-Autos gekauft – nicht etwa, weil sie zu teuer sind!

    Warum wird eigentlich nicht an jeder Autobahn alle 50 km eine Ladestation gebaut? Es gibt doch eh Raststätten! Das würde mal ein Haufen Bedenken entkräften. Oder auf die Mehrwertsteuer bei E-Autos verzichten? Oder es fördern, dass an Supermärkten Ladesäulen aufgebaut werden? Stattdessen wird seit Wochen über irgendwelche Details gestritten, die völlig offensichtlich nicht Leute dazu bringen werden, E-Autos zu kaufen.

    Ich verdrehe schon jedesmal die Augen wenn ich Nachrichten sehe. Der schlechteste Verkehrsminister, den wir jemals hatten, ist ständig im Gespräch. Und es ist immer nur Blödsinn.

  4. Kennzeichen mit einem „E“ am Ende einzuführen, ist eine der unpassenden
    Ideen dieses Gesetzesvorschlages.
    Da viele der „Bestands-„E“-Fahrzeuge“ schon ein Kennzeichen mit 8 Buchstaben/Zahlen oder ein Saisonkennzeichen besitzen, würde das eine komplette Neuanmeldung des Fahrzeuges nach sich ziehen – es würde ein neues Kennzeichen (7 Buchstaben/Zahlen plus „E“) ausgegeben werden, der Nutzer müßte sich um einen neuen Versicherungsvertrag bemühen, ob die Versicherungen die gleichen Konditionen dann einräumen ist fraglich, von Einfahrt- und Parkausweisen ganz zu schweigen, Steuerfreiheit, Zulassung auf einen Behinderten sind dann weitere Reizthemen.
    (siehe dort:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29 )
    Eine analoge Verfahrensweise ergibt sich bei einem Saisonkennzeichen bzw. bei dem Kennzeichen für historische Fahrzeuge („H“ Kennzeichen).
    Warum wird so etwas vorgeschlagen, ausgerechnet vom Ministerium, wo man es eigentlich besser wissen sollte.
    Mein Vorschlag wäre, analog zu dem „grünen“ Kennzeichen (steuerbefreit), ein „blaues “ Kennzeichen zu kreieren und die Zahlen/Nummernkombination einfach beizubehalten, wenn man es denn will
    E-Fahrzeuge zu kennzeichnen.
    Auch der Bereich im blauen EURO-Feld bietet sich an, die Antriebsart des Fahrzeuges dann europaweit zu kennzeichen …
    Unter diesen Bedingungen werden wir unsere beiden E-Karren NICHT umzeichnen lassen- der Nutzen ist sowieso fraglich …

    • Das von Ihnen vorgeschlagene „blaue“ Kennzeichen ist mir zu unspezifisch. Wir müssen unterscheiden zwischen: 100% EV, Hybrid, Plug-In-Hybrid, …, und allem, was noch kommt. Ich plädiere für eine Plakette auf dem vorderen Nummernschild (da wo bis 2010 die AU-Plakette war). Die kann dann auch kostengünstig auf zukünftige – technische oder politische – Änderungen angepasst werden.

  5. Ich fahre meine E Fahrzeuge nunmehr das 4 Jahr.
    Lasse ich rekapitulieren, was in dieser Zeit für den privaten Anwender elektrischer Fahrzeuge spürbar passiert ist, ist das in Deutschland bisher eher wenig:
    Die Ladeinfrastruktur funktioniert m. E nur in den Schaufenstern einigermaßen. Schaufensterübergreifend macht scheinbar jeder „Seins“.
    Von einer einheitlich benutzbaren Ladeinfrastruktur in Deutschland oder gar EU-Weit sind wir noch Meilenweit entfernt. Da lobe ich die Aktivitäten z.B von „Ladenetz“, „NewMotion“. Die versuchen die übergreifende Nutzung von Ladesäulen umzusetzen. „Meine“ beiden AutoStromanbieter versuchen das mit Hubject. Zumindest hört man das Getöse in der Presse. Praktisch hat sich noch keiner der Beiden an mich gewendet und mir mitgeteilt, das Hubject nunmehr funktioniert und wie es funktioniert….peinlich!!!!
    Im Übrigen müssen Ladesäulen auch gewartet werden. Ich hätte da einige Beispiele, wo das systematisch nicht geschieht. Dazu haben dann wohl die Fördermittel nicht mehr gereicht? Ebenfalls Peinlich……..
    Durch „Verbrenner“ zugeparkte Ladesäulen sind tagesaktueller Zustand. Damit werden die wenigen vorhandenen Ladesäulen für geplante Fahrten unbenutzbar, die die Benutzung öffentlicher Ladesäulen einschließen muss, da man sich nicht auf sie verlassen kann.
    Weitere Erweiterungen der Ladeinfrastruktur , vor allem mit Schnellladern Städteübergreifend (CCS und Chademo) findet offensichtlich nicht statt. Einige haben sich sogar ganz aus diesem Geschäft zurückgezogen (Siemens) Das ist bestimmt das falsche Signal !!!!!!
    Ach ja…. Tesla baut auch in Deutschland spürbar neue E-Tankstellen auf, kostenlos Benutzbar von Teslabesitzern.
    Nach langem verweigern und zögern der Autoindustrie werden nun auch in Deutschland produzierte elektrische Fahrzeuge angeboten. Die Preise sind nach wie vor überteuert und für den Massenmarkt nicht tauglich.
    Bei den Händlern nichts „Neues“. Wenn überhaupt E-Autos in den Schaufenstern stehen, gern Verkauft werden sie scheinbar nicht. Eher schlechte Beratung ist nach wie vor die Regel. Ganz schnell finden die Verkäufer einen sprachlichen „Übergang“ zum traditionellen Verbrenner, am besten zu einem überteuerten SUV.

    Die Förderung der E-Mobilität ist für die Privatleute kaum spürbar und damit zusammen mit dem Anschaffungspreis nicht attraktiv genug.
    In Deutschland herrscht kein Klima „Pro-Elektromobilität“.
    Die Lobby der traditionellen Auto- und Mineralölindustrie und ihre Sprachrohre wie große namhafte Automobilfachzeitschriften tun ihr „Bestes“ oder „Nichts“ um diesen Umstand zu ändern. Im Übrigen verhält sich auch so manches namhaftes Internetforum nicht anders…… Man spürt förmlich, wo die Unterstützer der E-Mobilität ein Forum betreiben und wo dies nicht der Fall ist.

    Warum hat ein „DENZA“ in China 300km Reichweite und in Deutschland die „B-Klasse“ in Deutschland nur 200km…..?
    Warum kann ein nagelneuer E-UP und ein E-Golf nur 3,6 KW in der Stunde laden und dann nur noch CCS? …Die „Normalladesäulen“ können bereits bis 22kw. 3,6 KW konnte bereits mein C-Zero ab ca. 2008. Sechs Jahre nicht gelernt bei VW….? Jeder ZOE kann das besser!!!! Von Tesla reden wir an dieser Stelle mal gar nicht!!!!

    Eine spürbaren Fortschritt der Stromspeicherentwicklung in Deutschland
    scheint es nicht zu geben. Die findet offensichtlich eher in Asien statt! Wieder hat Deutschland auch hier den Anschluss verloren?

    Es braucht geplantes systematisches Vorgehen, will man die E-Mobilität nach vorne bringen.
    Das was ich heute praktisch erlebe sind Fragmente eines Solchen, ständig angefeindet und gestört durch ewig „Gestrige“.

    ICH JEDENFALLS WERDE MIR KEINEN VERBRENNER MEHR KAUFEN.
    BEI MIR GIBT ES NUR NOCH ELEKTRISCH BETRIEBENE NACHFOLEMODELLE:

    Dafür sprechen trotz hoher Anschaffungskosten und noch vergleichsweise geringer Reichweiten:
    – Aspekte des Umweltschutzes
    – Geringe Lärmemissionen
    – Geringe Treibstoffkosten
    – Geringe Instandhaltungskosten
    – besonderer Fahrspaß eines E-Mobils.

    • Bei aller Sympathie für die Sache (bin selber eMobilist): „Fasse dich kurz!“ ist eine gängige Parole. Dein Beitrag ist einfach ZU LANG! So was lese ich nicht von vorn bis hinten. Schade drum!

  6. Jedes neu gekaufte Elektroauto darf vom 12.11.2014 über 5 Jahre voll von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dies gilt auch für Privatpersonen und Privatfahrzeuge. Die 1 % Dienstwagen Regelung bei Firmenfahrzeugen entfällt. Diese Regelung gilt solange, bis 1 Mio Elektroautos zugelassen sind.

  7. Den Vorschlägen des Bundesrates zur Änderung des Gesetzentwurf kann ich voll zustimmen. Das macht Hoffnung, dass die Vernunft doch irgendwann siegt…
    Vor allem die Kennzeichnung mit einer (blauen?) Plakette oder einem E in der grünen ist vermutlich die billigste und beste Lösung.

    Zusätzlich sollte die Umweltentlastung durch den Betrieb eines E-Mobils auch für private Verbraucher irgendwie zusätzlich vergütet werden. Entweder durch einen Zuschuss für den Kauf oder durch eine Anrechnung der Akkukosten bei der Steuererklärung (Ähnlich wie bei 1% Regelung für privat genutzte Firmenwagen).

    • Verstehe nicht, warum hier so viele pro-Plaketten-Meinungen kommen… Kosten? Echt jetzt? Die 20 Euro, EINMALIG???
      Plaketten gibt´s auch nicht gratis und die müssen bei jedem Kennzeichenwechsel (Verkauf, Umzug…) zusätzlich erst mal abgepuhlt werden (schon mal gemacht? Ich hasse es!) und bei nem Steinschlag braucht man ne neue (hatte ich erst neulich).
      Und dass die so schlau sind, die mit der Umweltplakette (die könnte man übrigens auch ins Kennzeichen integrieren) zu kombinieren, hab ich so noch nicht gelesen und würde es mal nicht voraussetzen, so wie ich diese „Fachmänner“ kenne.

  8. ….
    Der Bundesrat macht auch darauf aufmerksam, dass insbesondere gewerbliche Fahrzeugflotten für die erste Phase der Markteinführung von Elektrofahrzeugen von strategischer Bedeutung sind. Er bittet die Bundesregierung daher, einen Fokus auf dieses Segment zu legen und kurzfristig Anreize zur Umstellung dieser Fahrzeugflotten zu erarbeiten.

    Die Länder betonen zudem, dass sie die vorgesehene Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit neuen Nummernschildern für unnötig aufwändig, teuer und nutzerunfreundlich halten.
    Eine einfache Kennzeichnung über eine farbige Plakette hinter der Windschutzscheibe sei vorzugswürdig.
    … sowas 😉 Es gibt noch Leute mit HIRN in der Politik ?!

  9. Soso, also noch ne Plakette an der Windschutzscheibe… Als ob nicht die ganzen dämlichen Mautwapperl schon viel zu viel Sicht wegnehmen (vor allem bei den z.T. recht winzigen Scheiben mancher Kleinwagen).

    Wo soll denn bitte das Problem sein, noch einen Buchstaben am Kennzeichen dranzuhängen, bei den History geht´s doch auch!
    Und warum soll ein Buchstabe mehr gleich „viel zu teuer“ sein???

    Verblüffenderweise vernünftig ist jedoch, Bus- und Taxispuren nicht freizugeben. Wenn schon Anreiz, dann könnte z.B. kostenloses Parken eher sinnvoll sein.

    • Zur Kennzeichnung: An den „E“-Kennzeichen stört mich nicht nur, dass ich ein neues Paar Nummernschilder bräuchte, sondern mir ist das „E“ auch zu unspezifisch, weil es alles über einen Kamm schert: Voll-Hybride, Plug-In-Hybride, vollelektrische Batterieautos, Brennstoffzellenautos, und alles was noch kommt. Wie wär’s mit einer Plakette auf dem vorderen Nummernschild, da ist ja seit der Abschaffung der AU-Plakette wieder Platz. Man könnte mit verschiedenen Plaketten für die momentan vorhandenen Typen von eMobilen anfangen und die Sache auch schnell und kostengünstig an technische (oder verkehrspolitische) Neuerungen anpassen.

      • Wie wär´s mit E (für echte eAutos bzw. „vollelektrische Batterieautos“) oder V, P, B hinten dran setzen?
        Plakette macht eig. nur Sinn, wenn sich ´was ändert…

  10. Würde die Umweltplakette in Grün nur fü reine E- Mobile ausgegeben, wäre eines von vielen Punkten schnell geklärt. Leider nutzt das nichts, wenn z. B. in Hamburg die Umweltzonen nicht erst eingerichtet werden.

    Ob die Einwände etwas bewirken mag ich bezweifeln. Am Ende wird man das Gesetz durchwinken, wie immer.

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